Die E-Rechnung -
verpflichtend ab dem 01.01.2025

Die Pflicht zur E-Rechnung kommt – was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Das Bundesfinanzministerium verpflichtet ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, insbesondere Betrug im Bereich der Umsatzsteuer zu bekämpfen. Des
Weiteren ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt ein elektronisches Meldesystem einzuführen, über das Rechnungsdaten an die Finanz­verwaltung gesendet werden können.

Hier erfahren Sie, was Sie über die E-Rechnung wissen sollten.

Alle Fakten im Überblick

Was ist die E-Rechnung

  • Ein PDF ist keine E-Rechnung.
  • Die E-Rechnung muss der Europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
  • Formate wie ZUGFeRD 2.x und XRechnung in DATEV­ Anwendungen erfüllen diese Norm.
  • Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, bspw. XML.

Welche Fristen gelten

  • Empfang von E-Rechnungen: Jedes Unternehmen ab 01.01.2025 ohne Ausnahme.
  • Versand von E-Rechnungen: Grundsätzlich jedes Unternehmen ab 01.01.2025, aber mit Übergangsregelungen. Betroffen sind steuerbare und steuerpflichtige B2B-Rechnungen im Inland. (Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise).
  • 01.01.2025  Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. In den ersten zwei Jahren dürfen Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
  • 01.01.2027 Unternehmen >800T Euro-Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit <800T Euro-Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden. EDI-Verfahren dürfen unverändert eingesetzt werden.
  • 01.01.2028 Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen versenden. EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Die Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Effizientere Arbeitsabläufe – durch medienbruchfreie Prozesse
  • Weniger Zeitaufwand – Wegfall manueller, fehleranfällige Dateneingaben
  • Niedrigere Kosten – im Durchschnitt 60% günstiger als Papierrechnung
  • Mehr Transparenz – jederzeit auskunftsfähig durch Belege in der Cloud
  • Optimiertes Cash-Management – durch Skonto & Co.

Weiteres Informationsmaterial als PDF-Download

Die E-Rechnung mit DATEV

Registrieren Sie Ihr Unternehmen auf der DATEV E-Rechnungsplattform!

Die Plattform steht Ihnen bereits zur Verfügung.

Deutschland wird digital. Damit wird auch die Finanzbuchhaltung in Ihrem Unternehmen digitaler, transparenter, einfacher und moderner. Der Einsatz elektronischer Rechnungen wird dabei eine wesentliche Rolle spielen, zumal Unternehmen bereits ab dem 01.01.2025 gesetzlich verpflichtet sind, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Darüber hinaus ist mit dem Umsatzsteuer-Meldesystem perspektivisch geplant, den Austausch aller E-Rechnungen in Deutschland über „E-Rechnungsplattformen“ zu steuern. Deshalb hat DATEV bereits eine E-Rechnungsplattform aufgebaut und in einer Basisversion bereitgestellt. So ist die Voraussetzung geschaffen, dass DATEV sich frühzeitig als Anbieter einer E-Rechnungsplattform am Markt positioniert.

Ihr Unternehmen ist schon auf der DATEV E-Rechnungsplattform registriert? Ausgezeichnet!

Falls nicht, dann gehen Sie jetzt den nächsten Schritt und registrieren Sie sich auf der DATEV E-Rechnungsplattform. So haben Sie frühzeitig Zugriff auf neue Funktionen, die den Empfang und Versand von E-Rechnungen noch komfortabler und sicherer machen. Denn ab Ende 2024 werden das DATEV E-Rechnungspostfach und die Anbindung an die DATEV-Softwarelösungen verfügbar sein.

Der Rechnungsprozess ist in Ihrem Unternehmen bereits gesetzeskonform? Klasse!

Sie sind gut vorbereitet. Denn DATEV baut die Plattform sukzessive zum zentralen Cockpit für alle elektronischen Rechnungen aus – die optimale Voraussetzung für durchgängig digitale Prozesse bis in die Buchführung. Dabei können Sie die gewohnten DATEV-Lösungen zum Erstellen und Versenden von E-Rechnungen weiterhin nutzen. Sie werden über Schnittstellen an die Plattform angebunden.

Was Sie erwartet – Ausblick

Mehr Komfort und Automatisierung im digitalen Rechnungswesen

  • Mit Ihrem persönlichen Postfach können Sie E- Rechnungen einfach empfangen und verarbeiten. Und das bei höchster Sicherheit: Über Ihre eigene E-Mail-Adresse werden Ihnen die E-Rechnungen direkt in Ihr Postfach zugestellt, auf Viren geprüft und visualisiert.
  • Die Plattform sorgt für den automatischen Versand der Rechnungen über ihre angebundenen Softwarelösungen und die Bereitstellung für nachgelagerte Systeme.
  • Rückmeldungen über den Versandstatus und Empfang der elektronischen Rechnungen geben Sicherheit und sorgen für hohe Transparenz – Zahlungsfristen werden für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Gut vernetzt mit den Geschäftspartnern – für mehr Agilität und Wettbewerbsfähigkeit

  • Vernetzen Sie sich künftig mit Ihren Geschäftspartnern direkt auf der Plattform. Tauschen Sie darüber automatisch die Informationen aus, die Sie und Ihre Geschäftspartner für digitale und zunehmend automatisierte Rechnungswesenprozesse benötigen. Fördern Sie so die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen, Ihren Geschäftspartnern und Ihrer steuerberatenden Kanzlei.

Sie nutzen ERP- oder Branchen-Software und Dokumenten-Management-Systeme anderer Anbieter. Kein Problem!

  • Über eine API-Anbindung können Softwareanbieter die Erstellung, den Versand und den Empfang von E-Rechnungen für ihre Kunden nach Bedarf an die Plattform auslagern. Dabei wird diese optimal in die kollaborativen Prozesse zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrer Steuerberatungskanzlei eingebunden.

Vom ersten Tag an gesetzeskonform

  • Mit der DATEV E-Rechnungsplattform können Sie ab dem 01.01.2025 gesetzeskonform E- Rechnungen empfangen. In weiteren Ausbaustufen ist dann auch der Versand von E-Rechnungen, in Verbindung mit DATEV-Lösungen, geplant.
  • Auch künftige Anforderungen zum Umsatzsteuer- Meldesystem wird DATEV fristgerecht umsetzen.
  • Ihre gewohnten DATEV-Lösungen im Kontext E- Rechnung, wie z. B. DATEV Unternehmen online, DATEV Mittelstand-Programme, können Sie weiterhin nutzen, da diese ebenfalls E-Rechnungskonform sind und über Schnittstellen an die DATEV-Plattform angebunden werden.

DATEV Live-Talk

Der Empfang elektronischer Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B-Umsätze verpflichtend.

Informieren Sie sich schon heute auf einer der kostenfreien online-Veranstaltungen der DATEV, gemeinsam mit den DATEV Solution Partnern der Region und stellen Sie die Weichen für das gemeinsame, zukünftige Arbeiten.

Sichern Sie sich hier einen Platz an Ihrem bevorzugten Termin:

DATEV-Live-Talk E-Rechnung:

  • 04.09.24, 10:00 Uhr / Solution Partner netgo tax
  • 19.09.24, 14:00 Uhr / Solution Partner Kinzel AG
  • 23.09.24, 14:00 Uhr / Solution Partner D-Consult J. & M. GmbH
  • 26.09.24, 09:30 Uhr / Solution Partner Furtok media GmbH & Co. KG

Für die Anmeldung nutzen Sie gerne diese vorbereitete E-Mail Vorlage. Sollte die automatisierte Anmeldemail in Ihrem Account nicht funktionieren, leiten Sie diese Mail einfach an , mit Angabe Ihrer Beraternummer, Ihres Wunschtermins und Nennung der Teilnehmer weiter.

Wichtiger Hinweis: ohne Angabe einer gültigen Beraternummer kann keine Anmeldung erfolgen!

Sollten Sie keine Beraternummer haben, dann wenden Sie sich bitte an uns. Nach Buchung der Veranstaltung erhalten Sie eine Terminbestätigung per E-Mail.

Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Die Zugangsdaten für den virtuellen Raum und den entsprechenden Tag erhalten Sie anschließend zusammen mit einer Terminbestätigung.

Wir sind für Sie da.

Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderung meistern.

Lassen Sie uns die Zeit nutzen und diese Herausforderung gemeinsam meistern. Wir unterstützen Sie und setzen die Anforderungen gemeinsam um. Je schneller Sie die E-Rechnung einführen, desto schneller profitieren Sie auch von den Vorteilen.

Auch wir in der Kanzlei sind diesen Schritt bereits gegangen und werden unsere Rechnungen zukünftig als E-Rechnung versenden.

Kontakt

Gern helfen Wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Steueroase

Carmen Schindhelm
Steuerberatung Schindhelm

Karlstraße 26
44575 Castrop-Rauxel

Telefon: 0 23 05 / 92 96 2-0
Telefax: 0 23 05 / 92 96 2-99

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